Wer übernimmt die Kosten?

Wer übernimmt die Kosten?

Die Behandlungs­kosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psycho­therapeuten (GOP/GOÄ) und betragen bei Anwendung den 2,3-fachen Satz. Zusätzliche Kosten für Diagnostik, telefonische Beratung, Bescheinigungen oder andere Mehrauf­wendungen, die ebenfalls nach der GOP abgerechnet werden, sind möglich.

Als reine Privatpraxis kann die Behandlung mit den gesetzlichen Krankenkassen unter normalen Umstäden nicht ab­gerechnet werden. Es gibt folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme in meiner Praxis:

  • Private Krankenversicherung
  • Beihilfe
  • Selbstzahlung

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Kranken­versicherung, ob und in welchem Umfang psycho­therapeutische Leistungen Bestandteil Ihres Tarifs sind.

Hier finden Sie die derzeit gültige Gebührenordnung GOÄ/GOP, inklusive der Ziffer für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Einzelbehandlung:
https://abrechnungsstelle.com/goae/goae-861/