Wer übernimmt die Kosten?
Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) und betragen bei Anwendung den 2,3-fachen Satz. Zusätzliche Kosten für Diagnostik, telefonische Beratung, Bescheinigungen oder andere Mehraufwendungen, die ebenfalls nach der GOP abgerechnet werden, sind möglich.
Als reine Privatpraxis kann die Behandlung mit den gesetzlichen Krankenkassen unter normalen Umstäden nicht abgerechnet werden. Es gibt folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme in meiner Praxis:
- Private Krankenversicherung
- Beihilfe
- Selbstzahlung
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen Bestandteil Ihres Tarifs sind.
Hier finden Sie die derzeit gültige Gebührenordnung GOÄ/GOP, inklusive der Ziffer für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Einzelbehandlung:
GOP Tabelle